| Deutsche Jugend des Ostens | Fallingbostel, den 28. 07. 1973 | 
| - Jungenschaft - | 
des Bundeskapitels der Jungenschaft zur Stellung der Jungenschaft im Bund
Die im Bundeslager 1973 versammelten Landesjungenschaftsführer haben den Bundesjungenschaftsführer zu folgender Erklärung ermächtigt:
 Die Jungenschaft hat im Laufe ihres fast zwanzigjährigen Bestehens stets wesentliche Beiträge zur Arbeit des 
Gesamtbundes geleistet und sich in ihrer Arbeit ihm stets verpflichtet gefühlt. Dies findet seinen Ausdruck im 
Jungenschaftsgesetz, der Arbeitsgrundlage der Jungenschaft (Satzung der DJO und insbesondere § 2 sind bindend für die 
Jungenschaft, Übernahme der Prinzipien von Erziehung und Bildung der DJO) und in der praktischen Arbeit der 
Jungenschaft, etwa bei den Proben, die mehrfach auf den § 2 Bezug nehmen (Landeskunde, Geschichte und Kultur 
Ostdeutschlands; neuere Geschichte und Politik; Fragen der europäischen Einigung). 
 Darüber hinaus hat sich die Jungenschaft ununterbrochen an den Bundesspielen beteiligt und führte in diesem 
Jahr das 5. Bundeslager seit 1960 durch. Zahlreiche Fahrten und andere Maßnahmen der Jungenschaft waren eine nicht zu 
übersehende Sympathiewerbung für unseren Bund. 
 Wenn jetzt Überlegungen angestellt werden, wie die Struktur der DJO im Sinne einer größeren Effektivität zu 
verändern ist, dann sollten diese Überlegungen in erster Linie den nicht mehr arbeitenden oder allein nicht mehr 
arbeitsfähigen Gliederungen gelten. Das trifft für die Jungenschaft nicht zu. Darüber hinaus verstehen wir die 
mehrfach postulierte Pluralität und innere Toleranz unseres Verbandes so, dass jeder Gruppierung die Möglichkeit 
zur Arbeit in unserem Bund gegeben wird, solange sie sich zum Bundesziel, zur Satzung und zu den Grundsätzen des 
Bundes bekennt. 
 Es muss in diesem Zusammenhang daran erinnert werden, dass nicht die Jungenschaft, sondern die übrigen 
Gliederungen die Grundsätze unseres Bundes (Kluft, Fahnengruß, Leben in der Gemeinschaft, Alkohol und Nikotin) 
teilweise außer Kraft gesetzt haben. 
 Ebenso hat die Jungenschaft nie Mitgliedschaft von 10 – 16-jährige Jungen in Kindergruppen, Jugend- und 
Spielkreisen angegriffen. 
Die Jungenschaft versteht sich als Arbeitsgemeinschaft und legitimer Vertreter der Gruppen 10 - 16-jähriger Jungen innerhalb der DJO mit einer eigenen Arbeitsgrundlage (vgl. ähnliche AGs in den politischen Parteien). Die Jungenschaft betreibt eine Erziehung durch Erlebnis, persönliches Vorbild und Förderung persönlicher Initiative, womit sie dem Entwicklungsstand dieses Alters in besonderer Weise gerecht wird.
 Verantwortungsbewusst erziehen heißt, innerhalb einer Gruppe eine Entwicklung des Individuums in Gang setzen 
und helfend zu fördern. Dazu bedarf es bestimmter Spielregeln, einer gewissen Ordnung. Wir sehen keinen Sinn in 
einer unverbindlichen und formlosen Jugendarbeit, die den Jugendlichen nur gewähren lässt, sondern meinen, dass 
der Jugendliche gefordert sein will und konkrete Zielsetzungen annimmt (Proben, Jungenschaftsgesetz) und sich auch 
zu begründeten Formen eines Gemeinschaftslebens bekennt (Kluft, Wimpel, Fahne, Gestaltung gemeinsamer Maßnahmen). 
 Dabei hat die eingeschlechtliche Gruppe auch in der heutigen Pädagogik einen anerkannten Platz. Wir können uns 
eine formlose Jungengruppe nur als langweilig vorstellen und sehen auch nicht, wie solche Gruppen für das Bundesziel 
arbeiten wollen. 
 Wir erklären unsere grundsätzliche Bereitschaft, Kritik anzunehmen und verweisen auf die eigenen Bemühungen, die 
Arbeitsgrundlagen der Jungenschaft den veränderten Erziehungs- und Bildungsgewohnheiten anzupassen. 
 Wir können mit einigem Stolz feststellen, dass im Bereich der Jungenschaft die Zusammenarbeit über 
Ländergrenzen hinweg funktioniert und zwischen den Führungskräften ausgezeichnete kameradschaftliche Kontakte 
bestehen, ohne die unser Bund sicher nicht gedeihen kann. 
 Hartmut Müßigbrodt                   
 (Bundesjungenschaftsführer)                   
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