DEUTSCHE JUGEND DES OSTENS
 Jungenschaft 
   
 PROTOKOLL 
 über das Bundesthing der DJO-Jungenschaft Heiligenhof 31. 5. / 01. 06. 1958 
 Teilnehmer:  Alle Landes- und Bezirksjungenschaftsführer bzw. deren Beauftragte. 
 Tagesordnung: 
 Die Tagesordnung sieht vor, für Samstag eine Arbeitstagung der 
Landesjungenschaftsführer. Hier werden alle Punkte gemeinsam erarbeitet, die in der Folge vom Bundesthing 
beschlossen werden. Einige Änderungsvorschläge schriftlich wie mündlich der Länder finden Berücksichtigung. Das 
Bundesthing wird am Samstag um 18.00 Uhr eröffnet und schließt Sonntagmittag. 
 Beschlüsse des Bundesthings: 
	-  Bei allen Punkten der Tagesordnung wird länderweise abgestimmt. Nur bei der Wahl des 
		Bundesjungenschaftsführers besitzt jeder Teilnehmer eine Stimme. 
 
	-  Die Neufassung des Jungenschaftsgesetzes geht sofort an die Länder hinaus und setzt das alte 
		Gesetz außer Kraft. 
 
	-  Das Jungenschaftsgesetz soll in Zukunft nur alle zwei Jahre neu beraten und vom Bundesthing neu 
		beschlossen werden. Einsprüche gegen das neue Gesetz nur schriftlich und unter der Einhaltung 
		der 4-Wochengrenze an den Bundesjungenschaftsführer (Klaus Großschmidt -- Eichenried Krs. 
		Erding) 
 
	-  Der Pflichtbezug von  Fahne und Zelt  gehört ab sofort zur Zulassungsbedingung des Spähers 
		(geschlossene Bestellung der Schar). Der Pflichtbezug des  Pfeil  gehört zur Zulassung 
		zum Knappen. 
 
	-  Ein Junge darf erst zur Probe antreten, wenn er sich selbst genügend darauf vorbereitet hat und 
		alle Zulassungsbedingungen bereits erfüllt hat. Erst wenn im Probenheft sämtliche 
		Unterschriften der dort aufgeführten Personen vorhanden sind, darf der Junge die Probenschnur 
		tragen d.h. den neuen Rang führen. 
 
	-  Die vom Bundesjungenschaftsführer vorgelegte Arbeitsanweisung wurde in ihren Grundzügen gebilligt. 
		Sie soll sobald wie möglich gedruckt werden. 
 
	-  Alle Bezirks- und Landesjungenschaftsführer haben bis zum Frühjahr 1959 die Vogtprobe abzulegen. 
		Besitzt ein Bezirks- oder Landesjungenschaftsführer noch keine Probe, muss er bis zum Herbst 
		des Jahres mindestens die Probe eines Reisigen bestanden haben. 
 
	-  Die Bundesführung wird beauftragt, beim nächsten Bundesjugendtag einen Antrag auf Abänderung des 
		Ärmelwappens durchzusetzen. Das Ärmelwappen soll an Stelle der Bezeichnung  DJO  den 
		Namen der Heimatlandschaft führen (Sudeten, Ostpreußen usw.). Dazu soll ein Ärmelband über 
		diesem landsmannschaftlichen Wappen getragen werden, das neben einer kleinen DJO-Rune die 
		Aufschrift  Deutsche Jugend des Ostens  in Verbindung mit dem jetzigen Wohngebiet in 
		der Bundesrepublik (Hessen, Bayern usw.) enthalten soll. 
 	 
	-  Die Arbeitsberichte der einzelnen Länder sowie die Anschriften sämtlicher Jungenschaftsgruppen 
		sind bis 1. Juli 1958 an den Bundesjungenschaftsführer zu senden. 
 
	-  Beschwerden haben ebenfalls bis zum 1. Juli 1958 schriftlich zu erfolgen. 
 
	
		|  Protokollführer:   | 
		 gez. Klaus Großschmidt      | 
		 gez.: Dietmar Wolter 
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		 (Bundesjungenschaftsführer)     
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