PROTOKOLL 
 über das Bundesthing der Jungenschaft am 17. 06. 1959 auf dem Ludwigstein 
   
		|  Anwesend waren:  | 
		 der Bundesführer,  |  
	
	|     | 
		 Erich Kukuk,
			  Bundesjungenschaftsführer, 
			  die Landesjungenschaftsführer und deren 
			  Bezirksjungenschaftsführer.  | 
	-  Der Bundesjungenschaftsführer gibt nach der Begrüßung durch den Landesführer von Hessen einen 
		kurzen Arbeitsbericht über die Tätigkeit der Jungenschaft auf Bundesebene. 
		
    
	-  Bundesführer Ossi Böse gibt einen kurzen Überblick über die politische Lage und zeigt auf, welche 
		Folgen für unseren Bund daraus erwachsen. 
		
 In diesem Zusammenhang spricht Ossi die Bitte aus: Das Bundesthing möge von sich aus Ziel 
		und Aufgabe der Jungenschaft feststellen und vor allem zu einem Beschluss in der Rangfolge der 
		Arbeit kommen. 
		
    
	-  Das Bundesthing setzt folgende Termine für die Maßnahmen auf Bundesebene fest, 
		
 Bundeswinterlager vom 26. 12. - 03. 01. 1960, 
		
 Ort: Bayerische Alpen, Hütte wird noch festgestellt. 
		
  
		
 Bundesthing 1960 und Probenlehrgang für Vögte und Meister. 16. 06. - 19. 06. 1960; 
		
 Ort:  Heiligenhof. 
		
   
		
 Das Bundesjungenschaftslager im Sommer 1960 soll im Ruhrgebiet stattfinden. 
		
  
		
 Am 17. / 18. 0kt. 1959, dem diesjährigen Bundesjugendtag der DJO in Heidelberg werden die 
		höheren Proben verliehen (Vögte), die im Mai dieses Jahres abgelegt wurden. 
		
   
	-  Das Land Baden-Württemberg stellt den Antrag: das Bundesthing möge einen Antrag an den 
		DJO-Bundesjugendtag richten, der eine Neufassung der Satzung im Punkt der Stimmberechtigten 
		vorsieht. Es soll in der Satzung festgehalten werden, dass unter den Stimmberechtigten eines 
		jeden Landes junge Führungskräfte aus der Jungenschaft, speziell der Landesjungenschaftsführer 
		sein sollen. 
		
 Die Landesführungen werden gebeten, da, wo es noch nicht geschehen ist, dem 
		Landesjungenschaftsführer Sitz und Stimme in der Landesführung zu gewähren. 
		
   
	-  Der Landesjungenschaftsführer von NRW, Guntram Kuse stellt den Antrag auf Bildung eines oberen 
		Führungskreises, dem sämtliche Landesjungenschaftsführer, der Bundesjungenschaftsführer und der 
		Bundesführer angehören. 
		
 Die Aufgaben dieses Führungskreises sollen sein: 
		
       Sämtliche Maßnahmen auf Bundesebene vorzubereiten (Bundesthing, 
			höhere Probenlehrgänge). 
		
       Den Bundesjungenschaftsführer zu entlasten. 
		
 Das Bundesthing stimmt diesem Antrag zu. 
		
   
	-  das Land Bayern stellt den Antrag auf eine genaue Formulierung verschiedener Probenanforderungen 
		der Wächter- und Knappenprobe. 
		
 Diese Forderung wird deshalb vorgebracht, da die schlesische Jungenschaft eine Anerkennung 
		des DJO – Jungenschaftsgesetzes nur ablehnt, weil dieses Gesetz, nach ihrer Meinung,  zu wenig 
		die landsmannschaftlichen Belange vertritt. 
		
   
	-  Die einzelnen Landesgruppen erklären sich bereit, bis zum 1. August Beiträge für den DJO-Kalender 
		zu liefern. 
		
 Von den einzelnen Stoffgebieten haben übernommen: 
		
 Baden-Württemberg:  die Ausgestaltung des Kalenders mit Lesungen und Lebensbildern 
		bedeutender Männer, 
		
 Nordrhein-Westfalen:  die grundsätzlichen Mitteilungen und Beiträge unseres Bundes, 
		
 Hessen:  die speziellen Jungenschaftsbeiträge, 
		
 Bayern:  die allgemeinen Beiträge zu einem Kalender, 
		
 Niedersachsen:  die Bildbeschaffung durch Helfried Weyer.
		
 Alle Beiträge müssen bis zum 1. August bei der BundesgeschäftssteIle in Bad Kissingen 
		eingetroffen sein. 
		
   
	-  Die Jungenschaftsbeilage im Pfeil, Fahne und Zelt soll in Zukunft ebenfalls aus den Gruppen 
		heraus gestaltet werden. Auch hier übernehmen die einzelnen Länder die Ausgestaltung ganzer 
		Nummern. 
		
 Oktober 1959 -- Niedersachsen 
		
 November 1959 -- Nordrhein-Westfalen 
		
 Dezember 1959 -- Schleswig-Holstein 
		
 Januar 1960 -- Hessen 
		
 Februar 1960 -- Bremen 
		
 März 1960 -- Bayern 
		
 April 1960 -- Baden-Württemberg 
		
 Mai 1960 -- Niedersachsen. 
		
 Die Beiträge zu den einzelnen Folgen müssen bis zum 15. des jeweiligen Vormonats beim 
		Bundesjungenschaftsführer eintreffen, da dieser für Fahne und Zelt verantwortlich ist.
		
    
	-  Das Bundesthing der Jungenschaft ist sich darüber klar, dass die DJO-Jungenschaft als Glied eines 
		gesamtdeutschen Jugendverbandes früher oder später zu einer eindeutigen Stellungnahme in 
		verschiedenen Problemen politischer und weltanschaulicher Art kommen wird. 
		
 In der Rangfolge ihrer Arbeit sieht die Jungenschaft an erster Stelle die deutschen 
		Ostgebiete und die Wiedervereinigung. 
		
   
	-  In der Jungenschaft soll es eine Grundsatzfrage sein, in der Zeit der Verzichtspolitiker in Bezug 
		auf die deutschen Ostgebiete, Substanz zu erhalten, d.h. das Bundesthing ist sich einig, dass 
		es in diesen Fragen keiner Diskussion mehr bedarf. 
 
 gez. Klaus Großschmidt    
 Bundesjungenschaftsführer