Leibesprobe 
	
		-  5. Min. Dauerlauf 
 
		-  Überwinden von Hindernissen (Klettern, Hangeln, Balancieren, Indianerbrücke) 
 
		-  Freischwimmen 
 
 C. Knappenprobe 
-  Zulassungsbedingen 
	
		-  6 weitere Fahrten ( 4 kurz, 2 lang oder 2 Lager) 
 
		-  b)	Pfeil-Bezug 
 
		-  c)	Mindestalter 14 Jahre 
 
		-  d)	Gruppenführerlehrgang besucht, Scharführer oder Mitarbeit mindestens auf der Ebene 
			der Kreisgruppen- oder Fähnleinführung 
 
	
 
-  Wesensprobe 
	
		-  Hat Pflichtbewusstsein, Verantwortungsbewusstsein, Einsatzbereitschaft gezeigt; 
  	
		-  ist zuverlässig, 
 
		-  gibt Initiative, 
 
		-  ist kameradschaftlich, 
 
		-  hat gutes Auftreten in der Öffentlichkeit 
 
	
 
-  Dietprobe 
	
		-  Genaue Kenntnis und Verständnis des Jungenschaftsgesetzes 
 
		-  Aufgaben und Ziele der DJO - Deutsche Jugend in Europa 
 
		-  Das geteilte Deutschland: 
		
			-  historischer Rückblick 
 
			-  Vergleich der Systeme, die Stellung Berlins 
 
			-  Verträge, Polit. Konzeptionen 
 
		
 
		-  Schriftliche Arbeit mit selbstgewähltem Thema aus der Gruppenarbeit 
 
		-  Rechtsfragen für den Gruppenführer 
 
		-  Mit der Schar Singen durchgeführt 
 
		-  2 Geschichten erzählen (vorlesen) können 
 
		-  Pflichtlektüre, daraus 5 Min. freier Vortrag 
 
	
 
-  Zunftprobe 
	
		-  Genaue Handhabung von Karte und Kompass 
 
		-  Wegeskizze, Geländeskizze 
 
		-  Knoten und Bunde wie vorher, zusätzlich: gekreuzter Weberknoten, Seilverkürzung, Achterschlinge, Anglerknoten, Langbund 
		
 -  Zeltbau 
 
		-  Planung einer 3-Tage-Fahrt mit der Schar mit Rüstblatt und Kostenrechnung 
 
		-  Erste-Hilfe-Kursus 
 
		-  DJH-Bestimmungen 
 
		-  Postbetrieb und allgemeiner Schriftverkehr 
 
		-  Straßenverkehrsordnung (Schwerpunkt: Verhalten von Radfahrern und Fußgängern) 
 
		-  Waldläuferzeichen, geschützte Pflanzen und Tiere 
 
		-  wichtige Formen gutes Benehmen 
 
		-  Öffentlichkeitsarbeit: Schaukasten, Flugblatt, Einladung, Zeitungsartikel, 
				Elternabend oder öffentliche Veranstaltungen durchgeführt. 
 
	
 
-  Leibesprobe 
	
 
 Die Ordnungen für die Reisiger-, Vogt-, Meister- und Großmeisterprobe gelten unverändert. 
 Die Probenordnung wurde einstimmig verabschiedet.