Aufbauend auf die bei ähnlichen Veranstaltungen einiger Landesgruppen gesammelten Erfahrungen und im Einvernehmen mit den am 07. / 08. September 1957 in Hanau-Langenselbold versammelten Landesführern schreibt die Bundesführung hiermit die Bundesspiele der DJO – 1960 aus. Hierzu werden folgende Richtlinien mitgeteilt:
Die Bundesspiele sollen nach vorhergegangenen Landeswettbewerben die bundesbesten Gruppen ermitteln. Falls die hierbei gewonnenen Erfahrungen dazu berechtigen, ist beabsichtigt, solche Bundesspiele jeweils im Abstand von zwei oder drei Jahren zu wiederholen.
Wegen der zahlenmäßigen Unterlegenheit einiger kleinerer Landesgruppen ist vorgesehen, diese zu organisatorischen Einheiten zusammenzufassen, und zwar:
Rheinland-Pfalz mit Saarland, Berlin mit Hamburg und Bremen.
Alle übrigen Landesgruppen treten für sich allein in den Wettbewerb.
Die als organisatorische Einheiten vorgesehenen Landesgruppen regeln in selbständiger Absprache die Einzelheiten der durchzuführenden Landes - Vorentscheidungen und der Teilnahme an den Bundesspielen.
Die Bundesspiele werden nach drei Leistungsgruppen, innerhalb dieser nach Disziplinen ausgeschrieben und durchgeführt. Das heißt jede Landesgruppe (die organisatorischen Einheiten gelten ebenso als solche) ermitteln durch vorhergehende Landesspiele (Ausscheidungswettbewerbe) die landesbesten
Jugendkreise (Mädel und Burschen von 16 bis 25 Jahren),
Mädelgruppen (von 12 bis 18 Jahren),
Jungenschaftsgruppen (von 12 bis 18 Jahren).
Die angegebenen Altersgrenzen dürfen weder unter- noch überschritten werden; ihre Einhaltung gilt als eine Voraussetzung zur Teilnahme. Das Alter wird nicht nach dem Tag, sondern nach dem Jahr der Geburt angesetzt. Folglich sind teilnahmeberechtigt die Angehörigen der Jahrgänge
1935 bis 1944 bei den Jugendkreisen,
1942 bis 1948 bei den Mädel- und Jungenschaftsgruppen.
Als Teilnehmer gilt jeder, dessen Leistung in einer der ausgeschriebenen Disziplinen bewertet
wird.
Ausnahme: Bei den Mädel- und Jungenschaftsgruppen dürfen Singe- und Spielleiter(innen) bis zu 25 Jahren
alt sein. Je Gruppe ist nur ein(e) Singe- oder Spielleiter(in) gestattet.
Sonstige Betreuer(innen) oder Mannschaftsführer(innen) gelten nicht als Teilnehmer.
Jede Landesgruppe lässt sich bei den Bundesspielen in allen drei Leistungsgruppen, innerhalb dieser in allen Disziplinen vertreten. Beteiligung in nur ein oder zwei Leistungsgruppen wird nicht gewertet.
Jede eine Landesgruppe vertretende Leistungsgruppe muss in ihrer Gesamtheit aus Mitgliedern ein- und derselben Kreisgruppe bestehen. Eine aus mehreren Kreisgruppen zusammengesetzte Landesmannschaft entspricht folglich nicht der Ausschreibung.
Hingegen dürfen die drei Leistungsgruppen je einer anderen Kreisgruppe angehören. Das heißt die Jungenschaftsgruppe kann aus Mitgliedern der Kreisgruppe A, die Mädelgruppe aus Mitgliedern der Kreisgruppe B, der Jugendkreis aus Mitgliedern der Kreisgruppe C bestehen.
Jede(r) Teilnehmer(in) hat am Ort der Spielaustragung nachzuweisen:
Kleidung: Die Mädel kommen im Dirndel und die Jungen im Grauhemd mit Ärmelwappen.
Sportkleidung: Kurze schwarze Turnhose und weißes Turnhemd mit aufgenähter Stoffrune.
Die Stärke der Leistungsgruppen:
Jugendkreise - 6 Mädel, 6 Burschen,
Mädelgruppen - 10 Mädel,
Jungenschaft - 10 Jungen.
Jede Leistungsgruppe darf zwei Ersatzleute mitbringen, die jeweils der gleichen Kreisgruppe angehören müssen und nur dann bewertet werden, wenn sie im Notfall für ein ausfallendes Mitglied eintreten müssen.
Termin der Bundesspiele: sie werden im September 1960 durchgeführt. Die genaue Zeit richtet sich nach den in einigen Länder bestehenden Herbstferien; sie wird zeitgerecht, sobald die Ferienpläne für 1960 vorliegen, bekanntgegeben.
Dauer: von Freitagabend bis Sonntagnachmittag.
Ort: die Landesgruppe Niedersachsen hat sich um die Durchführung der Spiele in der verkehrstechnisch
günstig gelegenen Stadt Göttingen beworben.
DIE DISZIPLINEN
Die Bundesspiele setzen sich aus Wettbewerben wie folgt zusammen:
Diese Teilung gilt für alle drei Leistungsgruppen. Es werden keine Einzelleistungen, sondern nur Gemeinschaftsleistungen der Gruppen ermittelt und gewertet. Die Leistungsnachweise sind wie folgt abzulegen:
JUGENDKREISE
JUNGENSCHAFT
MÄDELGRUPPEN
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